Türen

Geometrie

Geometrie

Ein barrierefreier Türdurchgang soll eine lichte Breite von mindestens 90 cm und eine lichte Höhe von mindestens 205 cm haben. Die Griffhöhen sollen bei 85 cm ( bis maximal 105 cm) liegen.

Die Breite eines Rollstuhls oder eines Rollators beträgt selten mehr als 70 cm. Zu beachten ist jedoch, dass der Rollstuhlfahrer in einem manuell betätigten Rollstuhl noch zusätzlich Raum für die Hände braucht. Die 90 cm wurden in Deutschland als sinnvolles Maß bestätigt. Bei geringeren Türbreiten im Altbau kann in Betracht gezogen werden, dass für einen Großteil (Perzentil von über 95 (Loeschcke, 2009)) der Nutzer 80 cm ausreichend sind und in internationalem Vergleich geringere Türbreiten als ausreichend gelten.

Bei Schiebetüren ist darauf zu achten, dass hier nicht das Rohbaumaß, sondern die lichte Durchgangsbreite bei geöffneter Tür maßgeblich ist – da durch den vorstehenden Griff eine vollständige Öffnung nicht möglich ist.

In barrierefreien Wohnungen, die nicht uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind, reicht eine Türbreite von 80 cm.

Bei besonderen Nutzungen, beispielsweise in Sportstätten, in denen Sportrollstühle benutzt werden, ist eine lichte Türbreite von ca. 125 cm zu empfehlen (Schmieg et al., 2010).

  1. Planungskriterium: "Griffe, Bedienungselemente"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. Loeschcke, G. (2009)
  5. Schmieg, P., Voriskova, S., Marquardt, G., Glasow, N. (2010)

Leibungstiefen

Leibungstiefen

Rollstuhl- sowie Rollatornutzer müssen in der Lage sein, auch bei tieferen Leibungen die Türdrücker erreichen zu können. Die Norm legt die maximale Leibungstiefe auf 26 cm fest, jedoch ohne weitere Aussagen zur Ausbildung der Zarge.

Diese Begrenzung ist beim Altbau, wie bei einigen Neubauwänden nicht erreichbar. Die Nutzbarkeit der Tür muss auf andere Weise erreicht und nachgewiesen werden.

  1. Ausführungsvariante: "Kompensation größerer Leibungstiefen"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2

Türspion

Türspion

Ein Türspion in einer Wohnungseingangstür soll auch für sitzende Personen benutzbar sein und ist daher in einer Höhe von 120 cm anzubringen. Denkbar sind auch zwei Türspione in unterschiedlichen Höhen.

Komfortabel ist die technischen Kompensation durch den Einbau eines digitalen oder elektronischen Türspion mit der Übertragung auf einen Monitor.

  1. DIN 18040-2

Bewegungsflächen bei manuell betätigten Türen

Bewegungsflächen bei manuell betätigten Türen

Vor Türen sind aus den ergonomischen Grundlagen und Bewegungsabläufen der Rollstuhl- und Rollatornutzer beim Öffnen und Schließen einer Tür abzuleiten. Grundsätzlich gilt die Fläche von 150 x 150 cm bei Rangiervorgängen sowie beim Richtungswechsel eines Rollstuhlfahrers als ausreichend.

Auf der Seite der Tür, an der kein Anschlag ist, ist eine Begrenzung der Tiefe, wenn keine Begrenzung der Fläche durch Wand oder Möbel existiert, auf 120 cm möglich. Wenn die Bewegungsfläche durch eine Wand oder Möbel begrenzt ist, soll ausreichend Raum zum Drehen vorgehalten werden (Tiefe 150 cm). Die Fläche zum Drehen muss jedoch nicht unbedingt direkt vor der Tür nachgewiesen werden. In öffentlichen Gebäuden können 120 cm breite Erschließungsflächen über eine Länge von 6 m, in Wohngebäuden sogar 15 m zwischen zwei Wendemöglichkeiten genügen.

SEITLICHE ANFAHRT Bei Rollstuhlfahrern ist eine wesentliche Voraussetzung für den Vorgang des Türöffnens eine seitliche Anfahrtsfläche von 50 cm (Abstand zwischen Mitte Türschloss und Ecke) zu ermöglichen.
Für Rollatornutzer sind in der Schweiz 60 cm als erforderlich ermittelt worden. (SIA 500, Loeschcke; Marx & Pourat, 2011)


Bei Drehtüren ist die seitliche Anfahrtsfläche an der Beschlagseite erforderlich.


Bei Schiebetüren wird diese Anfahrtsfläche beidseitig benötigt, um den Schließvorgang wie den Öffnungsvorgans einfach durchführen zu können.

  1. Ausführungsvariante: "senkrechte und waagerechte Bügel"
  2. Ausführungsvariante: "Kompensation größerer Leibungstiefen"
  3. DIN 18040-1
  4. DIN 18040-2
  5. Loeschcke, G., Marx L., Pourat D. (2011)
  6. SIA 500

Bewegungsflächen bei automatisch betätigten Türen

Bewegungsflächen bei automatisch betätigten Türen

Automatische Türsysteme stellen einerseits eine Erleichterung und Qualität dar, können andererseits aber selbst zu einer Gefahrenquelle werden. Ausreichende Sicherheitsabstände und Bewegungsflächen sind Voraussetzungen, diese Türen gefahrlos benutzen zu können.
In der Ausführung sollen alle Nutzergruppen berücksichtigt werden, da sich hier eine Vielzahl von verschiedenen Anforderungen vereinen muss.

Grundsätzlich ist hier zu prüfen, ob Aufmerksamkeitsfelder für blinde und sehbehinderte Menschen notwendig sind. Nach DIN 32984 ist bei automatisch öffnenden Schwingtüren im Abstand von 30 cm vor dem geöffneten Türflügel ein 60 cm tiefes Aufmerksamkeitsfeld in Türbreite anzuordnen.

Bei einer Drehtür


Anschlagseite einer Drehtür


Seitlicher Abstand


Bei einer Schiebetür

  1. Ausführungsvariante: " Bedienung automatischer Türensysteme"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. DIN 18650-1
  5. DIN 18650-2
  6. DIN 32984

Kraftaufwendung bei manuell betätigten Türen

Kraftaufwendung bei manuell betätigten Türen

Damit das Öffnen und Schließen einer Tür mit geringem Aufwand möglich ist, dürfen die Bedienkräfte und Bedienmomente, die in der DIN EN 12217:2004-05 (der Bezug richtet sich explizit auf diese DIN-Ausgabe, die evtl. späteren Änderungen der DIN EN 12217 sind nicht zu berücksichtigen) angegebenen Werte der Klasse 3 nicht übersteigen.

Die Schließkraft bzw. Kraft zur Einleitung einer Bewegung der Tür darf max. 25 N betragen. Bei handbetätigten Beschlägen darf die maximale Kraft den Türdrücker zu betätigen 25 N und das maximale Moment 2,5 Nm, beim Entriegeln eines Schlosses nur 6 N und 1,5 Nm betragen.

Sind diese Anforderungen nicht realisierbar, müssen automatische Türsysteme oder unterstützende Türschließer verwendet werden.

  1. Ausführungsvariante: "Türgriffe, Ergonomie"
  2. DIN EN 12217
  3. DIN 18040-1
  4. DIN 18040-2

Kraftaufwendung bei Türen mit Türschließern

Kraftaufwendung bei Türen mit Türschließern

Wenn Türschließer erforderlich sind, darf das Öffnungsmoment zwischen 0° und 60° nicht größer als die Größe 3 nach DIN EN 1154 sein: 47 Nm. Im Brandfall sind höhere Bedienkräfte vertretbar, durch den Einsatz von Türschließern mit hohem Wirkungsgrad jedoch nicht unbedingt notwendig.

Bei Brandschutztüren sind Feststellanlagen zu empfehlen. Dabei ist zu beachten, dass die offen stehenden Türen keine Verletzungsgefahr darstellen und nicht die Rettungswegbreite einschränken.

Grundsätzlich sind Türschließer mit Gleitschiene zu bevorzugen.

Zu beachten ist, dass ein Türschließer mit hohem Wirkungsgrad gegebenenfalls eine Automatisierung ersetzen kann.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2
  3. DIN EN 1154

Griffe, Bedienungselemente

Griffe, Bedienungselemente

Die DIN 18040-1 und -2 legen die Griffhöhe auf 85 cm mit möglichen Ausnahmen bis 105 cm fest. In der Praxis soll die Planung sorgfältig auf die Bedürfnisse aller Nutzer eingehen und in einem Abwägungsprozess die Griffhöhen entsprechend festlegen.

Die Griffhöhe von 105 cm ist für Nutzer mit eingeschränkter Kondition (Kraftaufwendung bei 105 cm Höhe einfacher), für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder mit einer Sehbehinderung günstiger.

Bedienungselemente automatisch betätigter Türen sollten in einer Höhe (Tastermitte über OKFF) von 85 cm angebracht werden.

  1. Ausführungsvariante: "Türgriffe, Ergonomie"
  2. Ausführungsvariante: "Waagerechte und senkrechte Bügel"
  3. DIN 18040-1
  4. DIN 18040-2
  5. Loeschcke, G., Marx L., Pourat D. (2011)

Automatische Türsysteme

Automatische Türsysteme

Die Bedienbarkeit automatischer Türsysteme ist gewährleistet, wenn die Bedienungselemente sich in 85 cm Höhe befinden. Die Auffindbarkeit der Bedienelemente wird durch eine kontrastreiche Gestaltung erleichtert.

Weitere Markierungen werden ggf. notwendig, wenn die Bedienungselemente aufgrund der Dimension der Bewegungsflächen relativ weit entfernt angebracht sind und dadurch der Bezug zur Tür nicht mehr unmittelbar verständlich ist.

  1. Ausführungsvariante: "Ausführungsvariante Kompensation größerer Leibungstiefen"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2

Pendeltüren

Pendeltüren

Pendeltüren werden als ungeeignet für das barrierefreie Bauen betrachtet, insbesondere als einziger Zugang sind sie zu vermeiden.

Pendeltüren können jedoch mit enstprechender Ausrüstung z. B. für Rollstuhlfahrer einfacher zu bedienen sein, da die Öffnungsrichtung gewählt werden kann. Dabei ist das Durchpendeln durch den Einsatz geeigneter Türschließer zu verhindern.

  1. DIN 18040-1
  2. DIN 18040-2

Auffinden und Erkennen

Auffinden und Erkennen

Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für blinde und sehbehinderte Nutzer immer gewährleistet werden. Deutlich visuell und taktil (Brailleschrift und Pyramidenschrift) sowie durch einfache, eindeutige Piktogramme zu markieren sind beispielsweise geschlechtsspezifische Anlagen wie Sanitärräume oder Umkleiden sowie Zimmernummern.

Die Markierungen der Türen sollen eindeutig sein. Die genauen Angaben zu Beschilderungen sind dem Entwurfsbereich Türen und Orientierung zu entnehmen.

  1. Ausführungsvariante: "Orientierungshilfen an Türen"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. DIN 32975

Glastüren

Glastüren

Glastüren und große Verglasungen, die bis zum Fußboden reichen, stellen nicht nur für Personen mit eingeschränktem Sehvermögen eine Gefahr dar und müssen daher so gestaltet werden, dass sie sicher erkennbar sind.

Baurechtlich ist der Fokus auf allgemein zugängliche Verkehrsflächen zu richten. Es sollten jedoch für alle Glastüren vergleichbare Maßnahmen geprüft werden.

  1. Ausführungsvariante: "Markierungen von Glasflächen"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2

Kontrastreiche Gestaltung

Kontrastreiche Gestaltung

Eine visuell kontrastierende Gestaltung des Türrahmens, kontrastreiche Türgriffe und Türtaster müssen rechtzeitig in das Gestaltungskonzept integriert werden. Kontrastreich bedeutet einen Leuchtdichte-unterschied von mindestens 0,4 (K>0,4). Dabei ist nicht nur der gezielte Einsatz von Material und Farbe, sondern auch Licht wichtig. Es können z. B. beleuchtete Türbedienungselemente oder sogar Türzargen ergänzend zum Einsatz kommen.

Sollten Türschwellen vorhanden sein, sind diese kontrastierend zu kennzeichnen.

  1. Ausführungsvariante: "Markierungen von Glasflächen"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. DIN 32975

Schwellenlose Übergänge

Schwellenlose Übergänge

Türschwellen sind im Innenbereich und an den Übergängen in den Außenbereich grundsätzlich zu vermeiden. Für Rollstuhlfahrer gelten bis zu 2 cm hohe Schwellen als überwindbar, für andere Personen wie Rollatornutzer bedeuten schon kleine Differenzen eine Gefahrenquelle. Arbeitsschutz und Unfallschutz definieren Höhenunterschiede im Fußboden ab 4 mm als empirisch belegte Stolpergefahr.

Die Bauteilanschlüsse müssen sorgfältig geplant werden, um in diesen sensiblen Bereichen die Feuchtigkeitsschäden durch Witterungseinflüsse wie Schlagregen oder Schneesackbildung zu vermeiden.

Es ist von besonderer Bedeutung die Überlegungen in den frühen Planungsprozess einzubeziehen, da viele Detaillösungen rohbaurelevant sind.

  1. Ausführungsvariante: "Türschwellen"
  2. DIN 18040-1
  3. DIN 18040-2
  4. DIN 18195-1
  5. BG-Regel 181
  6. Flachdach-Richtlinie ZVDH (Hg.) (2011)

Akustik

Akustik

Türen zwischen bestimmten Räumen oder Funktionsbereichen müssen mindestens Schalldämmmaße nach DIN 4109 besitzen. Im Allgemeinen wird in drei Schalldämmklassen unterteilt und es werden darüber hinaus gehende Einzelempfehlungen ausgesprochen. Grundsätzlich ist zwischen den Werten Rw,R (Forderung) und Rw,P (Nachweis) zu unterscheiden.

  1. DIN 4109
  2. DIN 18041